Art. 1

REG_2008_180 · über das Gemeinschaftsreferenzlaboratorium für Krankheiten von Equiden mit Ausnahme der Pferdepest und zur Änderung des Anhangs VII der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates

(1)Agence Française de Sécurité Sanitaire des Aliments (AFSSA) mit seinen Forschungslaboratorien für Tierpathologie und Zoonosen sowie für Equidenpathologie und Equidenkrankheiten mit Sitz in Frankreich wird hiermit für den Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis zum 30. Juni 2013 als Gemeinschaftsreferenzlaboratorium für Krankheiten von Equiden mit Ausnahme der Pferdepest benannt.
(2)Die Funktionen und Aufgaben des in Absatz 1 genannten Gemeinschaftsreferenzlaboratoriums sowie die Verfahren für seine Zusammenarbeit mit den Laboratorien, die in den Mitgliedstaaten mit der Diagnose von ansteckenden Krankheiten von Equiden betraut sind, werden im Anhang zu dieser Verordnung beschrieben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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