ErwGr. 1

REG_2008_182 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1146/2007 vom 2. Oktober 2007 zur Annahme eines Programms zur Bewilligung von Mitteln, die den Mitgliedstaaten für die Lieferung von Nahrungsmitteln aus Interventionsbeständen zur Verteilung an Bedürftige in der Gemeinschaft zuzuteilen und im Haushaltsjahr 2008 zu verbuchen sind

Unter Berücksichtigung des bedeutenden Anstiegs der Lebensmittelpreise in der zweiten Jahreshälfte 2007 wurden den Mitgliedstaaten im endgültigen Haushaltsplan für das Verteilungsprogramm 2008 höhere Finanzmittel bereitgestellt als in der Verordnung (EG) Nr. 1146/2007 der Kommission (2) vorgesehen war. Diese neu verfügbaren Mittel sollten den Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihrer Anträge und ihres gemäß Artikel 1 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3149/92 der Kommission vom 29. Oktober 1992 mit Durchführungsbestimmungen für die Lieferung von Nahrungsmitteln aus Interventionsbeständen zur Verteilung an Bedürftige in der Gemeinschaft (3) mitgeteilten Bedarfs zugewiesen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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