Art. 1

REG_2008_202 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Anzahl und Bezeichnung der Wissenschaftlichen Gremien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit

Artikel 28 Absatz 4 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wird wie folgt geändert:
1.Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) das Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte Nährstoffquellen,“
2.Folgender Buchstabe j wird angefügt: „j) das Gremium für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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