ErwGr. 11

REG_2008_213 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) und der Vergaberichtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates 2004/17/EG und 2004/18/EG im Hinblick auf die Überarbeitung des Vokabulars

Damit ausreichend Zeit für die technische Anpassung der elektronischen Systeme an das neue CPV vorhanden ist, sollte diese Verordnung erst sechs Monate nach ihrer Veröffentlichung angewandt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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