Art. 1a

REG_2008_229 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 über die Gründung Europäischer Partnerschaften im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses

Im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses wird eine Beitrittspartnerschaft mit Kroatien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien gegründet. Die Beitrittspartnerschaften bilden den Rahmen für die aufgrund der Analyse der Lage in den jeweiligen Ländern ermittelten Prioritäten, auf die sich die Beitrittsvorbereitungen unter Berücksichtigung der vom Europäischen Rat festgelegten Kopenhagener Kriterien sowie der bei der Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses, gegebenenfalls einschließlich der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit diesen Ländern (*1), und insbesondere der regionalen Zusammenarbeit, erzielten Fortschritte konzentrieren müssen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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