ErwGr. 2

REG_2008_232 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 382/2005 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1786/2003 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Trockenfutter

Artikel 86 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 sieht eine Verarbeitungsbeihilfe für Erzeugnisse des Trockenfuttersektors vor, die Unternehmen gewährt wird, die Erzeugnisse dieses Sektors verarbeiten. Die von diesen Unternehmen zu erfüllenden Bedingungen und Pflichten sind derzeit in der Verordnung (EG) Nr. 1786/2003 und den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen in der Verordnung (EG) Nr. 382/2005 der Kommission (4) festgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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