Art. 1

REG_2008_242 · über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Côte d’Ivoire

Das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Côte d’Ivoire (2) wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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