ErwGr. 4

REG_2008_275 · zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif

Aufgrund der Entwicklung der Preisinflation innerhalb und außerhalb der Gemeinschaft für die üblicherweise bei diesen Gelegenheiten eingeführten Waren und unter Berücksichtigung der steigenden Zahl von Reisenden und privaten Sendungen ist es zweckmäßig, den für die Verzollung zum Pauschalsatz geltenden Höchstwert auf 700 EUR anzuheben, um die Zollabfertigung in diesen Situationen zu erleichtern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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