Art. 2

REG_2008_31 · über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Republik Madagaskar und der Europäischen Gemeinschaft

Die im Protokoll zum Abkommen festgelegten Fangmöglichkeiten werden nach folgendem Schlüssel auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt:
Fischereikategorie Schiffstyp Mitgliedstaat Zahl der Lizenzen oder Quoten Thunfischfang Thunfischwadenfänger/Froster Spanien 23 Frankreich 19 Italien 1 Thunfischfang Oberflächen-Langleinenfischer mit mehr als 100 BRT Spanien 25 Frankreich 13 Portugal 7 Vereinigtes Königreich 5 Thunfischfang Oberflächen-Langleinenfischer mit höchstens 100 BRT Frankreich 26 Grundfischerei Versuchsfischerei mit Angelruten oder Grundleinen Frankreich 5
Falls die Lizenzanträge dieser Mitgliedstaaten die im Protokoll festgesetzten Fangmöglichkeiten nicht ausschöpfen, kann die Kommission auch Lizenzanträge anderer Mitgliedstaaten berücksichtigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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