ErwGr. 1

REG_2008_353 · zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für Anträge auf Zulassung gesundheitsbezogener Angaben gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 werden Bestimmungen für die Verwendung von Angaben bei der Kennzeichnung und Aufmachung von bzw. bei der Werbung für Lebensmittel festgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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