ErwGr. 5

REG_2008_357 · zur Änderung von Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien

Gemäß dem Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit vom 19. April 2007 tritt nach derzeitigem Wissensstand eine wahrscheinliche nachweisbare Infektiosität im Zentralnervensystem von Rindern nach etwa drei Vierteln der Inkubationszeit auf, und es kann vorausgesagt werden, dass die Infektiosität bei 33 Monate alten Rindern nicht nachweisbar oder noch nicht vorhanden wäre.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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