ErwGr. 12

REG_2008_361 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse („Verordnung über die einheitliche GMO“)

Die Änderungen sollten spätestens ab denselben Daten gelten, ab denen die Verordnung über die einheitliche GMO gemäß ihrem Artikel 204 Absatz 2 für die betreffenden Sektoren gilt. Bei den Sektoren Saatgut, Rindfleisch sowie Milch und Milcherzeugnisse gilt die Verordnung über die einheitliche GMO gemäß Artikel 204 Absatz 2 ab dem 1. Juli 2008. Die vorliegende Verordnung sollte daher auch vorsehen, dass sie ab dem 1. Juli 2008 für diese Sektoren gilt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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