REG_2008_452 · über die Erstellung und die Entwicklung von Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen
Die Kommission (Eurostat) erhebt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Statistik der betrieblichen Bildung (5) Daten über die betriebliche Bildung. Es ist jedoch ein umfassender gesetzlicher Rahmen erforderlich, um sicherzustellen, dass künftig kontinuierlich Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen erstellt und weiterentwickelt werden, die mindestens alle relevanten bestehenden und geplanten Aktivitäten erfassen. Die Kommission (Eurostat) erhebt außerdem im Rahmen einer gemeinsamen Aktion mit dem Statistischen Institut der Unesco (UIS) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bei den Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis jährlich Daten zur Bildung (die so genannte „UOE-Datenerhebung“). Darüber hinaus erhebt die Kommission (Eurostat) Daten über die allgemeine und berufliche Bildung und das lebenslange Lernen im Rahmen von anderen Haushaltsbefragungen, beispielsweise im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung der Europäischen Union (6) und der Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (7) sowie ihrer Ad-hoc-Module.
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