ErwGr. 4

REG_2008_452 · über die Erstellung und die Entwicklung von Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen

Lebenslanges Lernen ist ein wesentliches Element beim Aufbau und bei der Förderung einer gut ausgebildeten, gut geschulten und anpassungsfähigen Arbeitnehmerschaft. In den Schlussfolgerungen des Vorsitzes von der Frühjahrstagung 2005 des Europäischen Rates wurde unterstrichen, dass „das Humankapital Europas wichtigster Aktivposten ist“. Die integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung einschließlich der Leitlinien für die Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten, die vom Rat in seiner Entscheidung 2005/600/EG (3) angenommen wurden, zielen darauf ab, die Lissabon-Strategie stärker voranzubringen und umfassende Strategien für das lebenslange Lernen festzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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