Art. 11 – Veröffentlichung der statistischen Daten

REG_2008_453 · über die vierteljährliche Statistik der offenen Stellen in der Gemeinschaft

Die von den Mitgliedstaaten übermittelten Statistiken sowie eine entsprechende Analyse werden vierteljährlich auf der Internetseite der Kommission (Eurostat) veröffentlicht. Die Kommission (Eurostat) sorgt dafür, dass möglichst viele europäische Bürgerinnen und Bürger Zugang zu den Statistiken und Analysen — insbesondere über das EURES-Portal — erhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 11 REG_2008_453 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 11 REG_2008_453 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.