ErwGr. 3

REG_2008_506 · zur Änderung von Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 des Rates über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur

Vor dem Inkrafttreten der genannten Verordnung haben einige Mitgliedstaaten die Aufnahme bestimmter Arten in Anhang IV beantragt. Frankreich hat für seine Regionen in äußerster Randlage die Aufnahme bestimmter Arten in einen gesonderten Teil dieses Anhangs beantragt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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