ErwGr. 2

REG_2008_53 · zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Weine mit Ursprung in der Republik Montenegro

Am 15. Oktober 2007 hat der Rat ein Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Montenegro andererseits (3) (nachstehend „das Interimsabkommen“) geschlossen, das ein schnelles Inkrafttreten der Bestimmungen über Handel und Handelsfragen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens vorsieht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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