ErwGr. 2

REG_2008_535 · mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 708/2007 des Rates über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur

Es ist daher angezeigt, ein transparentes Verfahren für die Prüfung der Anträge der Mitgliedstaaten auf Aufnahme von Arten in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 vorzusehen. Insbesondere ist es erforderlich, die Voraussetzungen gemäß Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 eingehender zu klären und festzulegen sowie zu bestimmen, welche Informationen die Mitgliedstaaten liefern müssen, um ihre Anträge auf Aufnahme von Arten zu stützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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