ErwGr. 7

REG_2008_536 · mit Durchführungsvorschriften für Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 782/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Verbot zinnorganischer Verbindungen auf Schiffen und zur Änderung dieser Verordnung

Weiter legte der MEPC am 18. Juli 2003 gemäß Artikel 11 Absatz 1 des AFS-Übereinkommens mit der Entschließung MEPC.104(49) Richtlinien für Probenahmen von Bewuchsschutzsystemen von Schiffen fest.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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