ErwGr. 5

REG_2008_541 · zur Anpassung bestimmter Fangquoten für 2008 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 847/96 des Rates zur Festlegung zusätzlicher Bestimmungen für die jahresübergreifende Verwaltung der TAC und Quoten

Gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 werden die nationalen Quoten für 2008 um die Menge gekürzt, die der vorherigen Überschreitung der zulässigen Fangmengen entspricht. Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 sind bei im Jahr 2007 erfolgter Überfischung der zulässigen Anlandungen für bestimmte in der Verordnung (EG) Nr. 41/2007, der Verordnung (EG) Nr. 2015/2006 und der Verordnung (EG) Nr. 1941/2006 genannte Bestände gewichtete Abzüge von den nationalen Quoten für 2008 vorzunehmen. Bei der Vornahme dieser Abzüge werden die besonderen Bestimmungen über Bestände, die in den Zuständigkeitsbereich regionaler Fischereiorganisationen fallen, berücksichtigt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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