ErwGr. 24

REG_2008_543 · mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch

Die Mitgliedstaaten müssen die praktischen Modalitäten der Kontrolle des Wassergehalts bei gefrorenem und tiefgefrorenem Geflügelfleisch regeln. Damit diese Verordnung einheitlich angewandt wird, sollte vorgesehen werden, dass die Mitgliedstaaten die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten davon in Kenntnis setzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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