Art. 2

REG_2008_552 · zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2430/1999, (EG) Nr. 2380/2001 und (EG) Nr. 1289/2004 hinsichtlich der Zulassungsbedingungen für bestimmte Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung

Vorhandene Bestände, die den vor Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Bestimmungen genügen, dürfen weiterhin in Verkehr gebracht und bis zum 30. September 2008 verwendet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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