ErwGr. 4

REG_2008_552 · zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2430/1999, (EG) Nr. 2380/2001 und (EG) Nr. 1289/2004 hinsichtlich der Zulassungsbedingungen für bestimmte Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung

Der Antragsteller macht geltend, dass Alpharma (Belgium) BVBA Rechtsnachfolger der Inhaber der in den Erwägungsgründen 2 und 3 genannten Zulassungen sei. Zusammen mit dem Antrag hat Alpharma (Belgium) BVBA entsprechende Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die Vermarktungsrechte für die fraglichen Zusatzstoffe auf Alpharma (Belgium) BVBA übertragen wurden, sowie ergänzende unterstützende Unterlagen der ursprünglich in den Zulassungen benannten Zulassungsinhaber eingereicht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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