ErwGr. 13

REG_2008_553 · zur Änderung von Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien

In Bezug auf die diskriminierenden Tests bestätigte die EFSA Folgendes:
Basierend auf den begrenzten verfügbaren Daten sind die auf europäischer Ebene durchgeführten diskriminierenden Tests nach Anhang X Kapitel C Nummer 3.2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 nützliche Hilfsmittel für das Screening klinischer TSE-Fälle; sie ermöglichen die schnelle und reproduzierbare Identifizierung von TSE-Fällen, deren Signatur mit dem Erreger der klassischen BSE kompatibel ist.
Diese diskriminierenden Tests können nicht als perfekt gelten, da es derzeit an Wissen über die tatsächliche Vielfalt der TSE-Erreger bei Schafen und Ziegen sowie über die Interaktion der Erreger im Fall einer Koinfektion mangelt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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