ErwGr. 71

REG_2008_555 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein hinsichtlich der Stützungsprogramme, des Handels mit Drittländern, des Produktionspotenzials und der Kontrollen im Weinsektor

Zur ordnungsgemäßen Anwendung der Vorschriften im Weinsektor ist vorzusehen, dass die einzelstaatlichen Kontrollstellen und die Kommission sich gegenseitig Amtshilfe leisten. Die diesbezüglichen Regeln berühren nicht die Anwendung besonderer Bestimmungen über die Gemeinschaftsausgaben oder einzelstaatliche Straf- und Bußgeldverfahren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2025

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