ErwGr. 4

REG_2008_572 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1238/95 hinsichtlich der Höhe und der Zahlungsweise der Jahresgebühr und der Gebühren für technische Prüfungen, die an das Gemeinschaftliche Sortenamt zu entrichten sind

Um die Zahlung von Gebühren und Zuschlagsgebühren zu erleichtern, sollten Kartenzahlungen gemäß den vom Präsidenten des Amtes festgelegten Bedingungen und Einschränkungen zugelassen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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