Anhang IV – STRUKTUR UND TÄTIGKEIT DER BRÜTEREIEN

REG_2008_617 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel

Die Übersicht umfasst nur die im Vorjahr tätig gewesenen Brütereien. Brütereien mit verschiedenen Tätigkeitsbereichen werden bei jeder tatsächlich erzeugten Geflügelart aufgeführt. Land: Gebiet (1): … Jahr: Fassungsvermögen nach Größenklassen Hühner Anzahl Fassungsvermögen (2) Nutzungsrichtung (3) 1 001 bis 10 000 10 001 bis 20 000 20 001 bis 50 000 50 001 bis 100 000 100 001 bis 200 000 200 001 bis 500 000 500 001 und mehr Legerassen Mastrassen Gemischt verwendbar Insgesamt Enten Gänse Anzahl Fassungsvermögen (2) Nutzungsrichtung (3) Anzahl Fassungsvermögen (2) Nutzungsrichtung (3) 1 001 bis 10 000 10 001 bis 20 000 20 001 bis 50 000 50 001 bis 100 000 100 001 bis 200 000 200 001 bis 500 000 500 001 und mehr Insgesamt Fassungsvermögen nach Größenklassen Truthühner Perlhühner Anzahl Fassungsvermögen (2) Nutzungsrichtung (3) Anzahl Fassungsvermögen (2) Nutzungsrichtung (3) 1 001 bis 10 000 10 001 bis 20 000 20 001 bis 50 000 50 001 bis 100 000 100 001 bis 200 000 200 001 bis 500 000 500 001 und mehr Total
(1)Belgien: ein einziges Gebiet Bulgarien: ein einziges Gebiet Tschechische Republik: ein einziges Gebiet Dänemark: ein einziges Gebiet Deutschland: Bundesländer Estland: ein einziges Gebiet Irland: ein einziges Gebiet Griechenland: ein einziges Gebiet Spanien: elf Provinzen Frankreich: Programmregionen Italien: regioni Zypern: ein einziges Gebiet Lettland: ein einziges Gebiet Litauen: ein einziges Gebiet Luxemburg: ein einziges Gebiet Ungarn: ein einziges Gebiet Malta: ein einziges Gebiet Niederlande: ein einziges Gebiet Österreich: ein einziges Gebiet Polen: ein einziges Gebiet Portugal: ein einziges Gebiet Rumänien: ein einziges Gebiet Slowenien: ein einziges Gebiet Slowakei: ein einziges Gebiet Finnland: ein einziges Gebiet Schweden: ein einziges Gebiet Vereinigtes Königreich: 11 Verwaltungsgebiete (2) In tausend Stück. (3) Im Vorjahr eingelegte Bruteier in tausend Stück. Empfänger: 1. Generaldirektion Landwirtschaft, Abteilung: Erzeugnisse der Geflügelwirtschaft, 200, rue de la Loi, B-1049 Brüssel. 2. Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften, Agrarstatistik, Luxemburg 1, Centre Européen, Postfach 1907, Luxemburg.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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