ErwGr. 5

REG_2008_622 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 773/2004 hinsichtlich der Durchführung von Vergleichsverfahren in Kartellfällen

Die Beschwerdeführer werden eng in das Vergleichsverfahren einbezogen und schriftlich gebührend über die Art und den Gegenstand des Verfahrens informiert, damit sie Stellung nehmen und an der Untersuchung der Kommission mitarbeiten können. In dem besonderen Kontext von Vergleichsverfahren würde die Übermittlung einer nicht vertraulichen Fassung der Mitteilung der Beschwerdepunkte an die Beschwerdeführer jedoch nicht zweckdienlich sein und es den Beschwerdeführern nicht ermöglichen, mit der Kommission zusammenzuarbeiten, und könnte die Parteien von einer Zusammenarbeit mit der Kommission abhalten. Daher sollte die Kommission nicht verpflichtet sein, Beschwerdeführern eine nicht vertrauliche Fassung der Mitteilung der Beschwerdepunkte zu übermitteln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 5 REG_2008_622 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 5 REG_2008_622 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.