ErwGr. 2

REG_2008_624 · zur Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Juli 2007 auf die Dienstbezüge der Beamten, Vertrags- und Zeitbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern sowie auf die Dienstbezüge eines Teils der Beamten, die in den beiden neuen Mitgliedstaaten während eines Zeitraums von höchstens 19 Monaten nach dem Beitritt auf ihrem Dienstposten verbleiben, anwendbar sind

Die Berichtigungskoeffizienten, auf deren Grundlage Zahlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 453/2007 (2) vorgenommen wurden, könnten rückwirkende Anpassungen der Dienstbezüge nach oben oder unten zur Folge haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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