ErwGr. 2

REG_2008_635 · zur Anpassung der Polen in der Ostsee (Untergebiete 25—32, EG-Gewässer) für den Zeitraum 2008—2011 zuzuteilenden Fangquoten für Dorsch gemäß der Verordnung (EG) Nr. 338/2008 des Rates

Gemäß Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2847/93 kürzt die Kommission, wenn sie festgestellt hat, dass ein Mitgliedstaat die ihm für einen Bestand zugewiesene Quote überschritten hat, die jährliche Quote dieses Mitgliedstaats.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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