Art. 2

REG_2008_65 · über die Eröffnung von Zollkontingenten für das Jahr 2008 und die folgenden Jahre für die Einfuhr von bestimmten unter die Verordnung (EG) Nr. 3448/93 des Rates fallenden landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen mit Ursprung in Norwegen in die Europäische Gemeinschaft

Die Gemeinschaftszollkontingente nach Artikel 1 werden von der Kommission gemäß den Artikeln 308a, 308b und 308c der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 verwaltet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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