Art. 51

REG_2008_651 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 betreffend die Standardhaushaltsordnung für Exekutivagenturen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden

Die Rechnungen der Agentur umfassen den Jahresabschluss und die Übersichten über den Haushaltsvollzug. Ihnen wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahres beigefügt, der unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten gibt.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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