Art. 1

REG_2008_694 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 in Bezug auf den Euro-Umrechnungskurs für die Slowakei

In Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 wird zwischen den Umrechnungskursen des Slowenischen Tolar und der Finnmark Folgendes eingefügt:
„= 30,1260 Slowakische Kronen“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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