ErwGr. 6

REG_2008_697 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 40/2008 des Rates hinsichtlich der Fangbeschränkungen für Sandaal im ICES-Gebiet IIIa und in den EG-Gewässern der ICES-Gebiete IIa und IV

Sandaal ist ein Nordseebestand, der mit Norwegen gemeinsam genutzt, gegenwärtig jedoch nicht gemeinsam bewirtschaftet wird. Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen sollten im Einklang mit den Konsultationen mit Norwegen stehen, die gemäß der vereinbarten Niederschrift vom 26. November 2007 über die Schlussfolgerungen der Fischereiberatungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Norwegen stattgefunden haben. Demzufolge sollte der Gemeinschaftsanteil an demjenigen Teil der TAC, der in den ICES-Gebieten IIa und IV gefischt werden kann, auf 90 % von 400 000 Tonnen festgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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