ErwGr. 12

REG_2008_707 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 952/2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates hinsichtlich der Binnenmarktordnung und Quotenregelung für Zucker

Es ist ein Ausschreibungsverfahren vorzusehen, wenn die durchschnittlichen Gemeinschaftspreise für Weißzucker unter dem Referenzpreis liegen und damit zu rechnen ist, dass sie sich auf diesem Niveau halten. Es ist eine Marktpreisschwelle festzusetzen, bei deren Unterschreitung eine Beihilfe für die private Lagerhaltung als notwendig gilt. Die Schwelle für den durchschnittlichen Gemeinschaftspreis ist auf 85 % des Referenzpreises festzusetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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