ErwGr. 19

REG_2008_707 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 952/2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates hinsichtlich der Binnenmarktordnung und Quotenregelung für Zucker

In Anbetracht der Entwicklung der Marktlage im laufenden Wirtschaftsjahr und der Vorausschätzungen für das folgende Wirtschaftsjahr kann die Kommission den Vertragsnehmern die Möglichkeit geben, den Zucker vor Ende des vertraglichen Lagerungszeitraums im Rahmen von Verträgen abzusetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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