ErwGr. 2

REG_2008_707 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 952/2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates hinsichtlich der Binnenmarktordnung und Quotenregelung für Zucker

In Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 952/2006 sind zwei Verfahren zur Feststellung des Zuckergehalts von Sirupen vorgesehen, abhängig davon, ob sie als Zwischenprodukte anzusehen sind oder nicht. Da eines der Verfahren überholt ist, ist eine Vereinfachung angebracht, indem nur auf das andere Verfahren verwiesen wird, das sich auf den Gehalt an extraktionsfähigem Zucker gründet. Im besonderen Fall von Sirupen aus Invertzucker muss jedoch das Verfahren der Hochleistungs-Flüssigkeitschromatografie (HPLC) herangezogen werden, das das einzige technisch mögliche Verfahren ist. Um schließlich dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen, empfiehlt es sich, nur das Refraktometrie-Verfahren zur Bestimmung des Trockenstoffgehalts aufzuführen. Die Änderungen sollten ab dem 1. Oktober 2008 gelten, um zu gewährleisten, dass den legitimen Erwartungen der Erzeuger entsprochen wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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