Art. 1

REG_2008_717 · zur Festlegung eines Verfahrens der gemeinschaftlichen Verwaltung mengenmäßiger Kontingente

(1)Diese Verordnung regelt die Verwaltung der von der Gemeinschaft autonom oder vertraglich festgesetzten mengenmäßigen Ein- und Ausfuhrkontingente, nachstehend „Kontingente“ genannt.
(2)Diese Verordnung gilt weder für die Waren des Anhangs I des EG-Vertrags noch für andere Waren, für die eine spezifische gemeinsame Ein- oder Ausfuhrregelung mit besonderen Vorschriften über die Kontingentsverwaltung gilt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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