ErwGr. 4

REG_2008_734 · zum Schutz empfindlicher Tiefseeökosysteme vor den schädlichen Auswirkungen von Grundfanggeräten

Die Gemeinschaft ist bestrebt, marine Ökosysteme wie Riffe, Seeberge, Tiefseekorallen, hydrothermale Quellen und Schwammriffe zu erhalten. Zahlreiche wissenschaftliche Informationen belegen, dass die Unversehrtheit dieser Ökosysteme durch Fischereitätigkeiten, bei denen Grundfanggeräte zum Einsatz kommen, gefährdet ist. Die Gemeinschaft hat bereits Maßnahmen zur Sperrung von Grundfanggebieten in Gemeinschaftsgewässern erlassen, in denen derartige Ökosysteme vorkommen. Sie war auch maßgeblich an der Festlegung ähnlicher Maßnahmen für Gebiete der Hohen See beteiligt, die in die Zuständigkeit der bestehenden regionalen Fischereiorganisationen fallen, die zur Regelung der Grundfischerei befugt sind. Sie hat ferner aktiv an der Schaffung neuer Organisationen bzw. Vereinbarungen mitgewirkt mit dem Ziel, alle Weltmeere durch angemessene regionale Regelungen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände zu erfassen. Es gibt jedoch bestimmte Gebiete der Hohen See, bei denen die Schaffung einer solchen Fischereiorganisation bzw. -vereinbarung auf große Schwierigkeiten stößt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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