ErwGr. 10

REG_2008_744 · zur Einführung einer spezifischen Maßnahme zur Förderung der Umstrukturierung der von der Wirtschaftskrise betroffenen Fischereiflotten der Europäischen Gemeinschaft

Als Beitrag zur Umstrukturierung sollte die Möglichkeit der vorübergehenden Einstellung der Fangtätigkeit vorgesehen werden. Die vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit sollte insbesondere auf die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage durch Unterstützung der Wiederauffüllung der Bestände und Förderung günstigerer Vermarktungsbedingungen abzielen. Hierzu sollten die Mitgliedstaaten darin bestärkt werden, die Dauer der vorübergehenden Einstellung an Gesichtspunkte der Biodynamik, der saisonalen Schwankungen und der Marktdynamik zu knüpfen. In Anbetracht der wirtschaftlichen Krise muss auch die Gewährung der Entschädigung an diejenigen Fischer erleichtert werden, die ihre Fangtätigkeit bereits vor der Verabschiedung der vorliegenden Verordnung vorübergehend eingestellt haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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