ErwGr. 4

REG_2008_753 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1299/2007 über die Anerkennung von Erzeugergemeinschaften auf dem Hopfensektor

Um Diskriminierungen zwischen den Erzeugern zu vermeiden und die Einheitlichkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen zu gewährleisten, sind für die gesamte Gemeinschaft die Voraussetzungen festzulegen, welche die Erzeugergemeinschaften erfüllen müssen, um von den Mitgliedstaaten anerkannt zu werden. Damit eine wirksame Zusammenfassung des Angebots erreicht wird, ist es insbesondere erforderlich, dass die Erzeugergemeinschaften eine ausreichende wirtschaftliche Größe vorweisen und die gesamte Produktion der angeschlossenen Erzeuger durch die Erzeugergemeinschaft selbst oder von den Erzeugern nach gemeinsamen Regeln vermarktet wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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