ErwGr. 3

REG_2008_755 · zur Änderung des Anhangs II der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

Die Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Italien, Rumänien und die Niederlande haben beantragt, dass alle Berufe und dazugehörigen Beschreibungen der Ausbildungsgänge, die für ihre Länder in Anhang II Nummer 3 Buchstabe a der Richtlinie 2005/36/EG aufgelistet sind, gestrichen werden. Die Niederlande haben die Streichung von zwei Berufen beantragt: „Deckoffizier in der Küstenschifffahrt (mit Ergänzung) (stuurman kleine handelsvaart (met aanvulling))“ und „diplomierter Maschinenwachdienstkundiger (diploma motordrijver)“ sowie die entsprechenden Beschreibungen der Ausbildungsgänge sollen aus Anhang II Nummer 3 Buchstabe a der Richtlinie 2005/36/EG gestrichen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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