Art. 3 – Vorzulegende Daten

REG_2008_763 · über Volks- und Wohnungszählungen

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) Bevölkerungsdaten, die die im Anhang aufgeführten demografischen, sozialen und wirtschaftlichen Merkmale von Personen, Familien und Haushalten sowie Daten über die Wohnungssituation auf nationaler, regionaler und örtlicher Ebene umfassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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