ErwGr. 4

REG_2008_763 · über Volks- und Wohnungszählungen

Damit die Vergleichbarkeit der von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten gewährleistet ist und verlässliche Übersichten auf Gemeinschaftsebene angefertigt werden können, sollten sich die verwendeten Daten auf dasselbe Bezugsjahr beziehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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Kann ich ErwGr. 4 REG_2008_763 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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