ErwGr. 44

REG_2008_765 · über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates

In Anbetracht der Rolle der gemäß dieser Verordnung anerkannten Stelle bei der Beurteilung von Akkreditierungsstellen unter Gleichrangigen und angesichts ihrer Fähigkeit, die Mitgliedstaaten bei der Verwaltung dieser Beurteilung unter Gleichrangigen zu unterstützen, sollte die Kommission die Arbeit des Sekretariats der gemäß dieser Verordnung anerkannten Stelle, das die Akkreditierungstätigkeiten auf Gemeinschaftsebene kontinuierlich unterstützt, bezuschussen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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