ErwGr. 2

REG_2008_904 · zur Festlegung der Analysenmethoden und anderer technischer Bestimmungen für die Anwendung der Ausfuhrregelung für nicht unter Anhang I des EG-Vertrags fallende Waren

Um die einheitliche Behandlung von Waren, auf die die Verordnung (EG) Nr. 3448/93 des Rates vom 6. Dezember 1993 über die Handelsregelung für bestimmte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren (4) Anwendung findet, bei der Ausfuhr aus der Gemeinschaft sicherzustellen, ist es erforderlich, die Analysenmethoden und andere technische Bestimmungen zu definieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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