ErwGr. 5

REG_2008_971 · über einen neuen Verwendungszweck eines Kokzidiostatikums als Zusatzstoff in Futtermitteln

Der Zusatzstoff Diclazuril (Clinacox 0,5 % Vormischung) wurde bereits durch die Verordnung (EG) Nr. 2430/1999 der Kommission (3) für Masthühner, die Verordnung (EG) Nr. 418/2001 der Kommission (4) für Masttruthühner und die Verordnung (EG) Nr. 162/2003 der Kommission (5) für Junghennen zugelassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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