Anhang XB – Anleitung zum Ausfüllen des Vordrucks in Anhang XA

REG_2009_1010 · mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei

1.Name des Schiffs, Rufzeichen, Flagge und nach Möglichkeit Registrier- und IMO-/ Lloyds-Nummer, soweit diese auf dem Schiff erkennbar sind oder durch Funkkontakt mit den Schiffen in Erfahrung gebracht werden (die Quelle der Information ist anzugeben).
2.Charakteristische Merkmale: Geben Sie an, ob der Name und der Heimathafen des Schiffs sichtbar waren. Geben Sie die Farbe von Rumpf und Deckaufbauten, die Anzahl der Masten, die Position der Brücke, die Länge des Schornsteins usw. an.
3.Schiffstyp: Beschreiben Sie den gesichteten Schiffstyp und die Fangausrüstung (z. B. Langleinenfischer, Trawler, Fabrikschiff, Transportschiff).
4.Position: Geben Sie an, wo das Schiff erstmals gesichtet wurde, mit Fanggebiet/Teilgebiet/Division.
5.Tätigkeit des gesichteten Schiffs: Zeitpunkt der Sichtung, Tätigkeit des Schiffs zu diesem Zeitpunkt und Richtung (Grad). Geben Sie an, ob vom Schiff aus gefischt wurde, ob Netze ausgebracht, geschleppt oder eingeholt wurden oder eine andere Tätigkeit ausgeübt wurde. Hier können bis zu fünf Sichtungen eines Schiffs angegeben werden. Wenn Sie mehr Platz benötigen, setzen Sie die Ausführungen hierzu auf der Rückseite oder auf einem gesonderten Bogen fort. Geben Sie an, ob eine Scheuchvorrichtung ausgebracht war oder nicht.
6.Aufzeichnung der Sichtung: Geben Sie an, ob die Sichtung des Schiffs auf Video oder Foto festgehalten wurde. (Geben Sie unter „Anmerkungen“ an, wo die Unterlagen aufbewahrt werden).
7.Anmerkungen: Geben Sie an, in welche Richtung das Schiff fuhr. Fassen Sie den Inhalt des geführten Funkgesprächs kurz zusammen mit Angabe von Namen, Nationalität und Position, die von der/den an Bord des gesichteten Schiffs kontaktierten Person/en angegeben wurden.
8.Schiffsskizze: Zeichnen Sie das Profil des Schiffs und weisen Sie auf charakteristische Merkmale hin, die zur Identifizierung geeignet sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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