ErwGr. 1

REG_2009_1026 · zur Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 567/2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der garantiert traditionellen Spezialitäten (Pierekaczewnik (g.t.S.))

Bei der Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 567/2009 der Kommission (2) zur Eintragung der Bezeichnung „Pierekaczewnik“ als garantiert traditionelle Spezialität ist ein Fehler unterlaufen. So müsste gemäß dem von Polen eingereichten Antrag der Schutz gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 für diese Bezeichnung gewährt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.10.2025

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