Anhang I – „Etikettierung“

REG_2009_1030 · zur Genehmigung geringfügiger Änderungen der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Pecorino Romano (g.U.))

Folgende Änderung der Spezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung „Pecorino Romano“ wird genehmigt:
Der Teil betreffend die Bezeichnung und Aufmachung des Erzeugnisses zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens wurde präzisiert.
Es hat sich als unerlässlich erwiesen, die Etikettierung und insbesondere die Bezeichnung und Aufmachung des Erzeugnisses zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens im Einzelnen zu regeln.
Um den Verbraucher möglichst gut über die Herkunft des Erzeugnisses zu informieren, weil der Käse „Pecorino Romano“ hauptsächlich in der Region Sardinien erzeugt wird, wurde es als angebracht erachtet, auf dem Laibrand des Erzeugnisses das ergänzende regionale Logo neben dem Logo der Bezeichnung anzubringen, falls der gesamte Produktionszyklus innerhalb der angegebenen Region stattfindet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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